Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Wasseranlage gemäß den baurechtlichen Bestimmungen sowie der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) nebst Anlagen, nur durch ein zugelassenes VIU ausführen oder wesentlich ändern zu lassen. Das VIU übernimmt die Gewähr für die ordnungsgemäße Installation der Anlage. Mir/Uns ist bekannt, dass die Stadtwerke Hessisch Oldendorf GmbH durch Vornahme oder Unterlassung einer Überprüfung der Wasseranlage(n) sowie durch deren Anschluss an das Versorgungsnetz keine Haftung für die Mängelfreiheit der Wasseranlage(n) übernimmt. Der/Die Grundstückseigentümer(in) erklärt/erklären sich mit der Herstellung und dem Betrieb der erforderlichen Anlagen gemäß § 8 AVBWasserV einverstanden.