Vor der Geburt

Informationen zur Lebenslage
Bereits, wenn Sie sich ein eigenes Kind wünschen, und während der Schwangerschaft, können Sie Leistungen in Anspruch nehmen und Vorkehrungen treffen.
DetailinformationenzuklappenGeburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen. Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
DetailinformationenzuklappenGemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Wenn Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Über die Alleinsorge der Mutter kann eine schriftliche Auskunft erteilt werden. Nicht alleinsorgeberechtigt ist die Mutter, wenn Sie jeweils erklären, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen, Sie einander heiraten oder ein Gericht eine abweichende Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen hat. Sie können Sorgeerklärungen schon abgeben, wenn Ihr Kind...
DetailinformationenzuklappenMutterschaftsanerkennung
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Mutterschaft zu Ihrem Kind anerkannt wird, soweit Ihr Heimatrecht oder das Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat dies verlangt.
DetailinformationenzuklappenVaterschaftsanerkennung
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und Notariaten öffentlich beurkundet werden.
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