Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

zuklappenAnsprechpartner/in
I-14 Fachdienst Ordnung/Standesamt/Bürgerbüro
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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