Waffenbesitzkarte: Erteilung

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Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen/Waffenteile erwerben und besitzen möchten, benötigen Sie in der Regel eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder die Eintragung in eine bereits vorhandene WBK. Dies berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragenen Waffen/Waffenteile auszuüben, diese innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen oder sie zu transportieren, bspw. zum Schießstand, zur Reparatur oder in das Jagdrevier.

Es gibt drei Arten von Waffenbesitzkarten:

Grüne WBK für Jägerinnen und Jäger und Sportschützinnen und Sportschützen

Die Grüne WBK bzw. die dortige Eintragung berechtigt Sie grundsätzlich zum Erwerb und Besitz von Waffen/Waffenteilen, insbesondere für jagdliche oder sportliche Zwecke.

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres (Jägerinnen/Jäger)
  • Grundsätzlich Vollendung des 18. Lebensjahres (Sonderbestimmung für Sportschützen bis zum 25. Lebensjahr)
  • Zuverlässigkeit & Eignung
  • Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
  • Nachweis des Bedürfnisses (gültiger Jagdschein/Bescheinigung des Schießsportverbandes)

Gelbe WBK für Sportschützinnen und Sportschützen 

Die Gelbe WBK bzw. die dortige Eintragung berechtigt Sie zum Erwerb und Besitz von Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Grundsätzlich Vollendung des 18. Lebensjahres  (Sonderbestimmung für Sportschützen bis zum 25. Lebensjahr)
  • Zuverlässigkeit & Eignung
  • Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
  • Nachweis des Bedürfnisses (Bescheinigung des Schießsportverbandes)

Rote WBK für Sammlerinnen/ Sammler und Sachverständige

Eine Rote WBK bzw. die dortige Eintragung berechtigt Sie grundsätzlich zum Erwerb und Besitz von Waffen/Waffenteilen für Sammlungs- oder Sachverständigen-Zwecke.

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Grundsätzlich Vollendung des 18. Lebensjahres (Sonderbestimmung bis zum 25. Lebensjahr)
    • Zuverlässigkeit & Eignung
    • Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
    • Glaubhaftmachung des Bedürfnisses
    An wen muss ich mich wenden?

    Waffenbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont, E-Mail: ordnung@hameln-pyrmont.de

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 109.

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