Veranstaltung: Anzeige

zuklappenAnsprechpartner/in
Ordnungsamt
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon: 05152 782-121
E-Mail:

Info-Point:
Mo. - Di. 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Bürgerbüro:
Mo. - Di. 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Standesamt:
Mo. - Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Übrige Dienststellen:
Mo. - Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
zusätzlich
Do. 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Tel.: 05152/782-0


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :1 Woche
    vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage

Sondernutzungssatzung

Was sollte ich noch wissen?

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

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