Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Errichtung von Bauabschnitten beginnen.
Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Ansprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
| Landkreis Hameln-Pyrmont - 42 Bauaufsichtsamt | |
| Süntelstr. 9 31785 Hameln Telefon: 05151 903-4210 Telefax: 05151 903-1502 E-Mail: bauaufsicht@hameln-pyrmont.de | Montag bis Donnerstag
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Allgemeine Informationen
Um eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Wenn Sie bereits einen vollständigen Bauantrag eingereicht haben und dieser noch nicht abschließend bearbeitet wurde, können Sie eine Teilbaugenehmigung erhalten. Diese Teilbaugenehmigung erlaubt es Ihnen, mit den Arbeiten an der Baugrube und bestimmten Bauteilen oder Bauabschnitten zu beginnen, bevor die endgültige Baugenehmigung erteilt wird.
Verfahrensablauf
Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
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Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
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Füllen Sie das Online-Formular aus.
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Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
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Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
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Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
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Leisten Sie die Vorauszahlung.
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Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
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Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
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Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
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Sie erhalten dann die Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
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Sie zahlen die Gebühren.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Baubehörde
Zuständige Stelle
Untere Baubehörde
Voraussetzungen
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Sie haben bereits einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht.
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Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Vollständiger Bauantrag
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Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung
Welche Gebühren fallen an?
- :0,00 EUR - 10.000,00 EUR
Erläuterung zur Gebührenbildung
Welche Fristen muss ich beachten?
- :3 Jahre
Bearbeitungsdauer
variabel
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Ihre Möglichkeiten bei einem negativen Bescheid:
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Widerspruch
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Klage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
In der Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.
Alle Angaben im Antrag müssen korrekt und vollständig sein, da falsche Angaben den Baustopp, den Widerruf der Genehmigung und Bußgelder zur Folge haben können.
Eine Teilbaugenehmigung sichert nicht die spätere Gesamtgenehmigung zu, weshalb nur Bauabschnitte begonnen werden sollten, die voraussichtlich keiner Änderung unterliegen.