Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Osterfeuer Genehmigung
Ansprechpartner/in
| Ordnungsamt | |
| Marktplatz 13 31840 Hessisch Oldendorf Telefon: 05152 782-121 E-Mail: ordnungsamt@stadt-ho.de |
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben