Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen

Ansprechpartner/in
Stadt Hessisch Oldendorf
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon: 05152 782-0
Telefax: 05152 782-172
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.hes­sisch-ol­den­dor­f.de
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Mo.- Di.: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Bürgerbüro:
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Mi.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Standesamt:
Mo. - Mi.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do.: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

Übrige Dienststellen:
Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
zusätzlich
Do.: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Tel.: 05152/782-0

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Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Verfahrensablauf

Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

  • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.

Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren fallen unterschiedlich aus. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen. 

Rechtsgrundlage

Kommunale Friedhofssatzung

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