Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Heike Großardt
Fachdienst Liegenschaften, Straßen und GewässerStadtverwaltung Hessisch Oldendorf
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon: 05152 782-182
Telefax: 05152 782-178
E-Mail:

Teaser

Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Verfahrensablauf

Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

  • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.

Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren fallen unterschiedlich aus. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen. 

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Kommunale Friedhofssatzung

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

zurück