Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen
Ansprechpartner/in
| Frau Heike Großardt | |
| Fachdienst Liegenschaften, Straßen und GewässerStadtverwaltung Hessisch Oldendorf Marktplatz 13 31840 Hessisch Oldendorf Telefon: 05152 782-182 Telefax: 05152 782-178 E-Mail: hgrossardt@stadt-ho.de | |
Allgemeine Informationen
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Verfahrensablauf
Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:
- Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
- Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.
Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren fallen unterschiedlich aus.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Kommunale Friedhofssatzung
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben