Landschaftsrahmenplan

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 53 Naturschutzamt
Süntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-0
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, den die Untere Naturschutzbehörde im übertragenen Wirkungskreis ausarbeitet und fortschreibt. 

Der LRP stellt für das Gebiet der Unteren Naturschutzbehörde einschließlich des besiedelten Bereichs rahmenhaft und gutachtlich folgende Sachverhalte dar:

  • Gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft sowie voraussichtliche Änderungen,
  • Teile von Natur und Landschaft, die die Voraussetzungen nach §§ 23 bis 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfüllen, sowie die für sie erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen,
  • Teile von Natur und Landschaft, die Bestandteil der Natura 2000-Kulisse gemäß §§ 31 bis 33 BNatSchG sind, 
  • sonstige erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Die Untere Naturschutzbehörde ist nach § 10 BNatSchG in Verbindung mit § 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) verpflichtet, den LRP zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Bei der Erstellung des LRP orientiert sich die Untere Naturschutzbehörde an fachlichen Leitfäden des Landes Niedersachsen, die im "Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen" veröffentlicht sind.

Wichtig zu beachten ist: Der LRP selbst hat in Niedersachsen keine Rechtskraft. Er ist ein unabhängiges Fachgutachten der Unteren Naturschutzbehörde und muss fachlich nicht mit anderen Behörden oder Fachbereichen abgestimmt werden. Rechtsverbindlich werden nur die Teile oder Aussagen des LRP, die in das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Hameln-Pyrmont übernommen werden.

Was sollte ich noch wissen?

Der derzeit gültige LRP aus dem Jahr 2001 steht im Bereich "Dokumente" zum Download zur Verfügung.

Shape-Dateien zu einzelnen Themen des LRP können direkt bei der Unteren Naturschutzbehörde angefragt werden.

Der LRP des Landkreises Hameln-Pyrmont befindet sich derzeit in der Fortschreibung. Die Daten der Fortschreibung sind nicht veröffentlicht. Bei Fragen zur Fortschreibung wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde.

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