Landschafts- und Grünordnungspläne

zuklappenAnsprechpartner/in
III-34 Fachdienst Liegenschaften, Straßen und Gewässer
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf

Info-Point:
Mo. - Di. 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Bürgerbüro:
Mo. - Di. 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Standesamt:
Mo. - Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Übrige Dienststellen:
Mo. - Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
zusätzlich
Do. 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Tel.: 05152/782-0


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Landschaftspläne und Grünordnungspläne sind Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gebiete der zuständigen Stelle bzw. für Gebietsteile. Sie werden von den zuständigen Stellen im eigenen Wirkungskreis erstellt. Die Grundlagen der Landschaftspläne sind der vorliegende Landschaftsrahmenplan und der "Leitfaden Landschaftsplan". Er kann beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bezogen werden.

Landschaftspläne sind aufzustellen, Grünordnungspläne können für Teilgebiete der zuständigen Stelle aufgestellt werden. Der Grünordnungsplan wird inhaltlich aus dem übergeordneten Landschaftsplan abgeleitet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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