Jugendberatung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 31.3 Team Allgemeiner Sozialer Dienst
Landkreis Hameln-Pyrmont - 31 Amt für Jugend und InklusionSüntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-3434
Telefon: 05151 903-3420
Telefax: 05151 903-63434
E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.

In der Jugendarbeit versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.

Zu weiteren Informationen siehe auch Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Die Erstberatung und Information im Amt für Jugend und Inklusion ist erreichbar montags bis donnerstags von 8:00 – 16:00 Uhr, freitags 8:00 – 13:00 Uhr.

In Fällen einer möglichen Kindeswohlgefährdung erreichen Sie die Rufbereitschaft des Jugendamtes nach 16.00 Uhr bzw. freitags nach 13.00 Uhr, sowie an den Wochenenden und Feiertagen über die Kooperative Regionalleitstelle Weserbergland unter der Telefonnummer 05151/951000, über die Feuerwehrleitzentrale sowie über alle Polizeidienststellen im Landkreis Hameln-Pyrmont.

Die Erreichbarkeit ist durchgehend sichergestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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