Hundehaltung Anmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Heiko Hartmann
Fachdienst Ordnung/Standesamt/BürgerbüroStadtverwaltung Hessisch Oldendorf
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon: 05152 782-108
Telefax: 05152 782-172
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Herr Sascha Tönsgöke
Fachdienst FinanzenStadtverwaltung Hessisch Oldendorf
Marktplatz 13
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Frau Carolin Kronenberg
FinanzenFachdienst FinanzenStadtverwaltung Hessisch Oldendorf
Marktplatz 13
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Telefon: 05152 782-140
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E-Mail:

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

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