Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben: F ahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz
Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Ansprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
| Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.2 Team Führerschein- und Zulassungsstelle | |
| Landkreis Hameln-Pyrmont - 21 StraßenverkehrsamtFluthamelstraße 15 31789 Hameln Telefon: 05151 903-2122 E-Mail: zulassung@hameln-pyrmont.deE-Mail: fahrerlaubnis@hameln-pyrmont.de | Montag 07:30–12:00, 13:30–15:00 |
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben: F ahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Inhaber oder Inhaberin einer Fahrerlaubnis
- die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
- ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
-
erforderliches Mindestalter erreicht:
- 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A und Klasse D und DE
- 23 Jahre für die Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
- 21 Jahre für die Klassen D1 oder D1E oder Klassen C und CE sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A und Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als zwei Jahren sowie Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C, C1, CE oder C1E sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Klassen D1, D, DE und D1E
- 17 Jahre für die Klassen B und BE unter bestimmten Voraussetzungen
- 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
- 15 Jahre für die Klasse AM
- geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
- bestehen der theoretischen und/oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung
-
nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse
- Kopie Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebestätigung
- ggf. Kopie des Führerscheines
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
-
Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
- Nachweis Schulung in Erster Hilfe
- Sehtest
-
... für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
-
... für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen
- Führungszeugnis der Belegart "0"
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie Personalausweis
- ggf. Kopie des Führerscheines
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
-
Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
- Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster Hilfe Sehtest
-
... für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
-
... für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen nach Anlage 5 FeV
- Führungszeugnis der Belegart "0"
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), die Behörden wenden diese an, darin sind die jeweiligen Gebühren festgelegt.
Die Gebühr beträgt grundsätzlich 35,70 Euro, dazu können allerdings noch weitere Gebühren kommen, zum Beispiel ggf. für Versand.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde oder sofern keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wurde.
- Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.
Formulare zum Download
| Führerscheinantrag (128 KB) |