Elterngeld beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 31.7 Elterngeldstelle
Landkreis Hameln-Pyrmont - 31 Amt für Jugend und InklusionSüntelstr. 9
31785 Hameln
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

(Telefonsprechzeiten)
Montag
10:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
10:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
10:00 bis 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

A - H
Telefon: 05151/903-3615
I - P
Telefon: 05151/903-3104
Q - Sch
Telefon: 05151/903-3638
Sd - Z
Telefon: 05151/903-3697

Allgemeine Informationen

Wichtiger Hinweis!

Bis auf das Original der "Geburtsurkunde für die Beantragung von Elterngeld", sind alle weiteren Antragsunterlagen in Kopie einzureichen. Im Zuge der Umstellung von der herkömmlichen Papierakte zur papierlosen elektronischen Akte, werden alle Antragsunterlagen gescannt und im Anschluss datenschutzkonform vernichtet. Sie werden den Antragstellern nicht zurückgesandt.

Die papierlose Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich.

Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:
•    Basiselterngeld
•    ElterngeldPlus
•    Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.  

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

Verfahrensablauf

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

Informationen zum Elterngeld beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.

Elterngeldstelle finden

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag im Kalenderjahr vor der Geburt

    • Für Geburten bis einschließlich 31.03.2024 nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.
    • Für Geburten ab 01.04.2024 nicht über EUR 200.000 und Geburten ab 01.04.2025 nicht über EUR 175.000.
Welche Gebühren fallen an?
  • :

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Anträge / Formulare

Die Bearbeitung eines vollständigen Neuantrags dauert mindestens 4 Wochen. Bitte nehmen Sie vor Ablauf dieser Zeit Abstand von Sachstandsnachfragen. Sie werden unaufgefordert von uns kontaktiert, wenn die Unterlagen noch nicht vollständig sein sollten.

Bitte achten Sie beim Downloaden von Antragsformularen auf die korrekte Version:

  • Geburten bis 31.03.2024 – Antragsversion 12/23,
  • Geburten ab 01.04.2024 – Antragsversion 04/24!
  • Geburten ab 01.04.2025 – Antragsversion 04/25!
Was sollte ich noch wissen?

Wir hatten in den letzten Monaten ein erhöhtes Aufkommen an Neuanträgen und Beratungswünschen. Die Anträge werden hier grundsätzlich nach Eingangsdatum bzw. nach der Reihenfolge der Posteingänge nachzureichender Antragsunterlagen bearbeitet.

Weitere Informationen und einen Elterngeld-Rechner finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: https://www.ms.niedersachsen.de/themen/familie/elterngeld

Beachten Sie bitte die Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab dem 01.04.2024, im Bezug auf den parallelen Bezug von Basiselterngeld:

Innerhalb der ersten 12 Lebensmonate ist ein gleichzeitiger Bezug beider Eltern von nur noch einem Basiselterngeld-Monat möglich! (Ausnahmen: Frühgeburten von mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichem Entbindungstermin, Elterngeld-Plus-Monat, Mehrlingsgeburten, neugeborene Kinder mit Behinderung und Geschwisterkinder mit Behinderung, für die ein Geschwisterbonus gewährt wird).

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