Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.2 Team Führerschein- und Zulassungsstelle
Landkreis Hameln-Pyrmont - 21 StraßenverkehrsamtFluthamelstraße 15
31789 Hameln
Telefon: 05151 903-2122
E-Mail: E-Mail:

Montag 07:30–12:00, 13:30–15:00
Dienstag 07:30–13:30
Mittwoch 07:30–12:00
Donnerstag 07:30–12:00, 13:30–16:30
Freitag 07:30–12:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, erfolgt dies durch die Außerbetriebsetzung. Dies gilt auch für Anhänger.

Nach der Abmeldung dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr nutzen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.

Die Außerbetriebsetzung kann von Ihnen persönlich oder einer bevollmächtigten Person bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorgenommen werden.

Anschließend können Sie das Kennzeichen entweder acht Wochen auf Ihren Namen oder ein Jahr auf das Fahrzeug reservieren lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs wenden Sie sich bitte an die zuständige Zulassungsstelle. Alternativ können Sie die Abmeldung auch online durchführen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kennzeichenschilder
  • Fahrzeugschein (ZB Teil I)
  • Bei Verlust der Kennzeichen oder des Fahrzeugscheins ist eine Verlusterklärung erforderlich
Welche Gebühren fallen an?

Für die Außerbetriebsetzung fallen Gebühren in Höhe von 17,40 Euro an. Wird eine Kennzeichenreservierung vorgenommen, betragen die Gesamtkosten 20,00 Euro.

Wir bitten Sie, die Gebühren möglichst bargeldlos zu bezahlen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung vor Ort nimmt in der Regel etwa 5 - 10 Minuten in Anspruch, abhängig vom aktuellen Kundenaufkommen.

Was sollte ich noch wissen?

Hier finden Sie ein Erklärvideo zur Online-Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs:

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